ZUKUNFTSFORUM
Natur & Umwelt Ortenau e.V.
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Politischer Naturschutz braucht Durchhaltevermögen!
Insbesondere auf EU-Ebene muss mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 1-2 Jahren gerechnet werden.
08/2024
Wir Kämpfen für den Erhalt unseres Rheinauenwaldes !
Ein großer Teil unseres Rheinauenwaldes (23Hektar) das entspricht der Fläche von 33 Fußballfeldern soll für die geplanten Kieswerkserweiterungen gerodet werden!
Das Gebiet ist offiziell Landschaftsschutzgebiet und als europäisches Vogelschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet ausgewiesen. Diese Schutzkategorien sind nicht zufällig vergeben worden, sondern basieren auf der hohen ökologischen Bedeutung des Rheinauenwaldes.
Rheinau verfügt über mehrere im Regionalplan ausgewiesene andere wesentlich „umweltverträglichere“ Flächen zum Kiesabbau. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Kies in Schutzgebieten abzubauen und den höchst möglichen ökologischen Schaden in Kauf zu nehmen.
Da der Stadt Rheinau keine finanziellen Einbußen durch den Kiesabbau auf den alternativen Flächen entstehen, geht es nur um den fehlenden politischen Willen, Naturschutz wirksam umzusetzen.
Schutz der Natura 2000-Gebiete mangelhaft !
Aufgrund eines fehlenden Summationsregisters zur Erfassung von erheblichen und nicht erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten können die nationalen Genehmigungsbehörden nicht erkennen, ob einzelne Beeinträchtigungen in Summation über der Erheblichkeitsschwelle liegen, und daher nicht verträglich mit den Schutzzielen des Natura 2000-Gebietes und somit nicht genehmigungsfähig sind.
Fruchtbare Böden sind das Wertvollste,
was wir unseren Kindern und Enkeln vererben können.
Kampagnen Start 21. März 2022
Unsere Böden, das Stück Erde, von dem wir alle leben, werden bei Lichte betrachtet "behandelt wie der letzte Dreck". Die nun schon seit 2016 andauernde Evaluation der Ökokonto-Verordnung ohne erkennbare Verbesserung das Schutzgut Boden betreffend war für uns Anlass, unser Positionspapier "Schutzgut Boden und Flächenverbrauch" (P.Huber, J.Thomas 2017) weiterzuentwickeln und als Fortschreibung III zu publizieren.
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Schutzgut Boden und seine elementaren Auswirkungen auf die anderen Schutzgutkategorien wie Klima, Wasser, Fauna und Flora sowie seine Bedeutung beim Thema Flächenverbrauch landwirtschaftlich genutzter Böden bisher in Baden-Württemberg nicht den Schutz genießt, der dem Boden als unsere Lebensgrundlage grundsätzlich eingeräumt werden muss.
Das Positionspapier "Schutzgut Boden und Flächenverbrauch - Fortschreibung III" enthält einen Anforderungskatalog und zeigt Missstände auf und wurde an über 900 Adressaten aus Landespolitik, Ministerien, Behörden, Verbände und NABU-BUND-Ortsgruppen usw. in Baden-Württemberg versandt. Wir denken, die Zeit ist reif, um zeitnah ein Volksbegehren zum Schutz unserer Böden anzustoßen. (Siehe Publikationen)
Weitere ca. 23 ha Rheinwald im - FFH und Vogelschutzgebiet
sollen dem Kiesabbau in Rheinau geopfert werden!
Nach dreijährigem "Kampf" durch die Behörden soll die verschwundene Artenschutzmaßnahme nun wieder hergestellt werden. Die Stadt Rheinau und die zuständige Verwaltungsbehörde geben hier ein skandalöses Bild ab. Lesen Sie hierzu die Schreiben der Staatsanwaltschaft und des Regierungspräsidiums !
Die Beschwerde an die Europäische Kommission betrifft die Neuregelung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz und Einführung des § 13b Baugesetzbuch im August und März 2017.
Umweltministerium reagiert ! 12/2019
Ortenauer Waldkalkungsmodell zur Generierung von Ökopunkten bis auf weiteres eingestellt. (Siehe TV - Beiträge)
Wie Herr Minister Untersteller mitteilt, wurden unsere Einwendungen gegen die Waldkalkung zur Generierung von Ökopunkten zum Anlass genommen, mit dem Landratsamt Ortenaukreis, dem RP-Freiburg und der Forstlichen Forschungs- und Versuchsanstalt Baden-Württemberg ein klärendes Gespräch im Umweltministerium zu führen.
Die Besprechung hatte zum Ergebnis, dass das Landratsamt Ortenaukreis bis auf weiteres das „Ortenauer Waldkalkungsmodell“ weder im Rahmen der naturschutzrechtlichen noch der bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung als Kompensationsmaßnahme bzw. als Ökokontomaßnahme anerkennt.
Ein weiterer großer Erfolg unseres Vereines zum Schutz unserer heimischen Natur und Umwelt!
Die Bereitwilligkeit der in Baden-Württemberg zuständigen Behörden sich des Problems anzunehmen fiel wohl auch wegen der zu erwartenden "Brisanz" des Themas in den "KABS-Gemeinden" recht verhalten aus. Deshalb haben wir eine offizielle Beschwerde gegen die Stechmückenbekämpfung in Schutzgebieten bei der Europäischen Kommission eingereicht. Aus unserer Sicht verstößt die Bekämpfung der Stechmücken in Natura-2000-Gebieten ohne jeweilige Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung und zugehörigem Monitoring gegen EU-Richtlinien. Mit Eingangsbestätigung vom 16.12.2019 bestätigt die Europäische Kommission, dass die Beschwerde geprüft wird. (Siehe Publikationen)
Zweierlei Maß für Ökopunkte! 11/2019
Eine unklare Regelung im Bundesbaugesetz wird von Gemeinden in Baden-Württemberg dazu genutzt in der „Grauzone“ des von den Gemeinden selbst geführten bauplanungsrechtlichen Ökokontos durch Waldkalkungen Millionen von Ökopunkten zu generieren. Groteskerweise sind Waldkalkungen aber gleichzeitig in der Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg nicht als Ökopunktemaßnahme anerkannt. Was nach Landes-Ökokontoverordnung also nicht möglich ist, wirkt sich durch die „Hintertür“ der bauplanungsrechtlichen Ökokonten der Gemeinden gravierend auf den Naturhaushalt aus. Mit billigst generierten Ökopunkten aus Waldkalkungen kann der stetige Flächenfraß im Offenland ausgeglichen werden. Doch was nutzt der Biozönose des Offenlandes ein Ausgleich mit Ökopunkten aus einer Waldkalkung?
Unsere Aufforderung an Herrn Minister Untersteller, das „Waldkalkungsmodell“ auf den Prüfstand zu stellen und eine wirksame Korrektur einzuleiten, war bisher leider erfolglos. Die ablehnende Haltung gegenüber unserer Forderung begründet Herr Minister Untersteller mit der mangelnden Regelungskompetenz des Landes und der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen in der Festsetzung der in Bebauungsplänen vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. (Siehe TV-Beiträge)
Es bleibt die Hoffnung, dass es in den Reihen des Bundes-/Landesparlaments Bürgervertreter gibt, die den dringenden Handlungsbedarf erkennen, das bauplanungs- und naturschutzrechtliche Ökokonto zu einem einheitlichen transparenten Regelwerk zusammenzufassen und dies durch parlamentarische Initiativen herbeiführen.
Anlässlich der ab 1. Juli 2019 erneut laufenden Waldkalkungen zur Gewinnung von Ökopunkten haben wir uns mit der Bitte an Herrn Minister Untersteller gewandt, die notwendigen Schritte zur Unterbindung des Ortenauer Sondermodells „Kalkung für Flächenverluste“ einzuleiten. Beigefügt finden Sie unser Schreiben.
Die derzeitige Aufregung um die in diesem Jahr aus technischen Gründen nur eingeschränkt durchgeführte Bekämpfung der Stechmücken am Oberrhein durch die KABS nehmen wir zum Anlass, die Sinnhaftigkeit der flächigen Stechmückenbekämpfung generell in Frage zu stellen. In der beigefügten Anlage haben wir eine Reihe naturschutzfachlicher Argumente zusammengestellt, die einen Diskurs darüber anstoßen sollen, ob in Zeiten eines massiven Insektensterbens die Bekämpfung der Stechmücken als Nahrungstiere für viele teils streng geschützte Arten noch zu verantworten ist. Jedem nicht allzu naturfernen Menschen sollte sich erschließen, dass sich die Reduktion einer riesigen Menge an Biomasse von Nahrungstieren auf die Population der Beutegreifer, hier seien beispielhaft Fledermäuse, Vögel, Fische, Amphibien genannt, auswirken muss. Das oft gebrauchte Argument: Die betroffene Arten könnten auf andere Insekten als Nahrungstiere ausweichen, erweist sich in Anbetracht des massenhaften Insektensterbens als nicht mehr tragfähig. Bei Lichte betrachtet steht die zum Ausgleich benötigte Biomasse an "Ausweichsnahrungstieren" (Insekten) schlichtweg nicht mehr zur Verfügung. Deshalb fordern wir zukünftig auf eine Stechmückenbekämpfung zumindest in ausgewiesenen Schutzgebieten komplett zu verzichten.
Mitteilung von Herrn Dr. Bernd Murschel
(Umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne im Landtag BW.)
Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen das aktuell beschlossene Strategiepapier zum Bodenschutz zusenden. Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg hat darin die wesentlichen Eckpunkte zum Bodenschutz in der Ausrichtung der Landespolitik in den nächsten Jahren verabschiedet.
Das Papier entstand auch als Ergebnis des Fachgesprächs Bodenschutz am 19.10.2018 unter der Federführung von Dr. Bernd Murschel, an dem Sie teilgenommen hatten.
Fachgespräch "Bodenschutz -
eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe"
Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Grüne im Landtag, Dr. Bernd Murschel lud zum Fachgespräch im Haus der Abgeordneten ein. Gefolgt waren der Einladung über 40 Interessierte.
Böden spielen eine wichtige Rolle in unserem Ökosystem. Sie speichern CO2, bieten Lebensraum für zahlreiche Arten und bilden die Grundlage unserer Ernährung.
Zunehmender Flächenverbrauch, intensive landwirtschaftliche Nutzung und stoffliche Belastungen sind ständige Herausforderungen für unsere Böden.
Ziel muss es sein, das Schutzgut Boden mit seinen Funktionen auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Vor dem Hintergrund der ökologischen Relevanz der Böden waren sowohl ein Sachstandsbericht als auch ein Ausblick aus fachlicher Perspektive notwendig.
Fünf Experten beleuchteten aus verschiedenen Blickwinkeln das Thema.
So Prof. Dr. Thilo Streck vom Fachgebiet Biogeophysik der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Frieder Haakh, technischer Geschäftsführer der Landeswasserversorgung, Peter von Schnakenburg (Stadt Stuttgart), Jochen Goedecke, Landwirtschaftsreferent des NABU BW sowie Peter Huber vom Zukunftsforum Natur & Umwelt Ortenau.
Sowohl in den Vorträgen als auch in der anschließenden Diskussion mit den Experten wurden aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Bodenschutz aufgezeigt.
"Wir haben also für die zweite Halbzeit der Koalition noch wichtige Herausforderungen für den Bodenschutz umzusetzen. Dabei bedarf es nicht zahlreicher Gesetzesinitativen", betont Bernd Murschel, „wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Dies gilt es, für einen guten Bodenschutz zu schließen."
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Die Beschwerde an die Europäische Kommission betrifft die Neuregelung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz und Einführung des § 13b Baugesetzbuch im August und März 2017.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union gibt für das nationale Recht einen Artenschutz durch Individuenschutz vor. Mit § 44 BNatSchG Abs.5 (1) (2) und § 13b BauGB wird das individuenbezogene europarechtliche Fang, Verletzungs- und Tötungsverbot ausgehebelt.
Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Evaluierung der Ökokontoverordnung (ÖKVO) hat das Zukunftsforum Natur und Umwelt Ortenau e.V. im Oktober 2017 ein umfangreiches Positionspapier zum o.g. Thema erarbeitet und einer breiten Adressatenliste aus Politik, Behörden, Fachinstituten und Naturschutzverbänden zukommen lassen. Auf unser Positionspapier erhielten wir eine Fülle positiver Rückmeldungen aus allen Bereichen und Ebenen. Mit der Fortschreibung unseres Positionspapieres im März 2018 zeigen wir an Beispielen aus der Praxis, welche kuriose "Stilblüten" die aktuelle Ökopunkteverordnung ermöglicht. Die Fortschreibung des Positionspapiers wurde der gleichen Adressatenliste zugeleitet.
Die gesetzlichen und planerischen Vorgaben zum Freiraum und Bodenschutz, insbesondere auch landwirtschaftlich genutzter Böden, sind einem stetigen mit Flächenverlust einhergehenden Anpassungsdruck ausgesetzt. Eine fehlgesteuerte europäische und nationale Agrarpolitik tragen das ihre für eine stetige Verschlechterung der Offenlandbiotope und deren Biodiversität bei.
Anlässlich der momentan laufenden Evaluierung der Ökokontoverordnung und auf Grund unserer langjährigen Praxiserfahrung, welche wir in verschiedenen anerkannten Naturschutzverbänden sammeln konnten, sahen wir uns veranlasst, ein Positionspapier zur Ökopunkteverordnung mit Schwerpunkt: Schutzgut Boden und Flächenverbrauch zu erarbeiten und zur breitgefächerten Diskussion zu stellen.